Kiefernorthopädische Frühbehandlung

Kieferorthopädische Behandlungen werden aus entwicklungsphysiologischen Gründen überwiegend in der zweiten Phase des Zahnwechsels bzw. im Gebiß Jugendlicher, das heißt im Alter von 9 bis 14 Jahren, durchgeführt. Unabhängig davon ist es sinnvoll, gegebenenfalls bereits vom Säuglingsalter an zahnärztliche und kieferorthopädische Prophylaxe zu betreiben, um die regelrechte Gebißentwicklung zu fördern. In diesem Rahmen sind die Ernährungsberatung, Kariesprophylaxe und Vermeidung schädlicher Gewohnheiten von besonderer Bedeutung. Letztere kann bis zu einem gewissen Grad durch konfektionierte Geräte, zum Beispiel die Mundvorhofplatte, unterstützt werden.

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